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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Jede Person, die das Gelände des Werkhauses Potsdam betritt, und / oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
     

  2. Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshin­weise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu be­achten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
     

  3. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Werkhauses Potsdam, so z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
     

  4. Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. 
     

  5. Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die Nutzer*innen haften für alle durch ihr Ver­schulden verursachten Schäden. Schäden sind den Mitarbeiter*innen bzw. dem Verein unverzüglich zu melden.
     

  6. Der Verein INWOLE haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge (Haftpflicht- und Sachversicherungen) sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Verein bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater*innen, Aufsichtspersonen u. ä.). Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vereins­vorstand geltend zu machen.
     

  7. Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder seiner Mitarbeiter*innen (Fachberater*innen, Aufsichtspersonen u.ä.) sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
     

  8. Der Verein INWOLE haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese  AGB oder durch    Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder seiner Mitarbeiter*innen (Fachberater*innen, Aufsichtspersonen u.ä.) oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung / Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.
     

  9. Eltern, die ihre Kinder den Werkstattbereichen anvertrauen, sind verpflichtet, ihre Kinder ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der Mitarbeiter*innen des Werkhauses befolgt werden müssen.
     

  10. Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
     

  11. Im Übrigen ist die Hausordnung zu beachten und bei längeren Nutzungen die Bestimmungen des Nutzungsvertrags einzuhalten.
     

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